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Wir können die folgenden Bescheinigungen für bei uns registrierte Belgier ausstellen:
- Wohnsitzbescheinigung
- Bescheinigung über die Anmeldung bei der konsularischen Vertretung
- Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familie
- Staatsangehörigkeitsnachweis (auch für Ex-Belgier)
- Bescheinigung über die Namensführung (für den Fall, dass Sie unter einem anderen Namen in einem anderen nationalen Recht bekannt sind)
- Bescheinigung des Familienstandes
- Wenn Sie nachweisen wollen, dass Sie unverheiratet sind, um zu heiraten, müssen Sie das Verfahren zum Erhalt einer Eheunbedenklichkeitsbescheinigung befolgen.
- Bescheinigung über den Besitz eines Ausweises
Sie können die Bescheinigung mit einem schriftlichen, unterzeichneten Antrag an berlin.consul@diplobel.fed.be (max. 5MB) anfordern. Legen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises bei (Seite mit Ihrer Unterschrift). Jede Bescheinigung kostet 20 € (10 €, wenn Sie einen Nachweis beifügen, dass sie für eine belgische Behörde bestimmt ist). Legen Sie einen Zahlungsnachweis bei.
Wir können auch die folgenden Dokumente für diejenigen ausstellen, die nicht registriert sind:
Für die folgenden Dokumente ist das Generalkonsulat nicht zuständig:
- Auszug aus dem Strafregister oder Führungszeugnis
- Kopien oder Auszüge aus Personenstandsunterlagen
- Rechtszeugnisse (Gesetzzeugnis)
Hier können Sie sehen, welche andere Instanz Ihnen helfen kann.