-
Zuletzt aktualisiert am
1. In allen Fällen
- Das sorgfältig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular (DOCX, 36.92 KB) Antragsformular (PDF, 212.28 KB);
- Das Formblatt „Anhang 32“ (PDF, 110.8 KB), ausgefüllt, aber nicht unterzeichnet ;
- Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses ;
- Kopie einer „Meldebescheinigung“ ausgestellt von Ihrer deutschen Gemeinde ;
- Kopie von Ausweis oder Reisepasses des Studenten.
2. Abhängig von Ihrer Berufsgruppe :
a) Sie sind angestellt :
- Eine Kopie Ihres aktuellen Arbeitsvertrags mit Angabe des Beginns und der Dauer Ihrer Tätigkeit im Unternehmen und ggf. der Dauer Ihrer Probezeit ;
- Eine Kopie Ihrer Gehaltsabrechnungen für die letzten drei Monate.
b) Sie sind Freiberufler :
- Kopie vom Nachweis, dass Sie bei Ihrer Berufskammer registriert sind (für Freiberufler wie Ärzte, Notare, Architekten..., für die die Registrierung obligatorisch ist) ODER ein selbst verfasstes Schreiben, in dem Sie erklären, welchen Beruf Sie ausüben, für den die Registrierung bei einer Berufskammer nicht obligatorisch ist ;
- Kopie vom Einkommensnachweis für die letzten drei Monate. Wenn diese nicht ausreichen, können Sie Nachweise für die letzten sechs Monate übermitteln. Sie müssen über ein ausreichendes durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen verfügen ;
- Kopie von Ihrer Steuererklärung für das vergangene Jahr.
c) Sie betreiben ein Gewerbe :
- Kopie vom Nachweis der Eintragung in das Handelsregister bzw. bei Kleingewerbebetreibenden in das Gewerberegister.
- Kopie vom Einkommensnachweis für die letzten drei Monate. Wenn diese nicht ausreichen, können Sie Nachweise für die letzten sechs Monate übermitteln. Sie müssen über ein ausreichendes durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen verfügen ;
- Kopie von Ihrer Steuererklärung für das vergangene Jahr.
Zum Termin im Generalkonsulat in Berlin müssen Sie alle Originale dieser Dokumente mitbringen, außer dem Personalausweis/Reisepass des Studenten, für den Sie bürgen möchten.